Event-Recht-Einfache Maßnamen mit großer Wirkung
32 EVENT-RECHT Thomas Waetke: Rechtsanwalt und Veranstaltungsexperte UThema nter Compliance wird oftmals das Korruption gefasst: Darf ein Unternehmen beispielsweise Amtsträger zu einer Veranstaltung einladen? Darf ein Hotel den Einkäufer eines großen Unter- nehmens zu einem Event einladen, um das Hotel nach dem Umbau vorzustellen? Im Grunde soll Compliance die Welt nicht besser machen: Das rechtskonforme Verhalten ergibt sich schon aus dem Gesetz. Die unternehmenseigenen Compliance- Regeln oder auch Regeln eines Verbands- kodex geben dem Mitarbeiter aber Leit- linien an die Hand, wie er sich richtig verhalten soll. Das führt dann zu einem - pliance-System funktioniert, kann man dem Vorgesetzten im Falle eines Fehl- verhaltens eines Mitarbeiters womöglich keinen persönlichen, strafrechtlichen Vor- Einfache Maßnahmen, große Wirkung Fachanwalt Thomas Waetke wurf mehr machen. Es kann durchaus sein, dass der Geschäftsinhaber, Geschäfts- führer, Vorstand oder Vorgesetzte für ein Fehlverhalten eines Untergebenen straf- rechtlich (mit-)haftet: im Regelfall dann, wenn er notwendige Maßnahmen unter- lassen hat, um das Fehlverhalten zu ver- hindern. Ein Compliance-System kann eine solche Maßnahme sein. Dazu gehört dann aber auch, dass das System funktio- niert, sprich, dass der Vorgesetzte trotz- dem gewisse Kontrollen durchführt und dass die Mitarbeiter regelmäßig in den Vorgaben geschult werden. WEN SCHÜTZT COMPLIANCE? - setzte lässt sich gut nutzen: Das Haftungs- recht sieht nämlich in vielerlei Hinsicht eine Haftung des Vorgesetzten oder Auf- traggebers vor, wenn seine Untergebenen oder Auftragnehmer Schäden verursachen. Zum Beispiel, wenn sie so genannte Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungs- - tet dann, den Mitarbeiter oder Auftrag- nehmer nicht ausreichend kontrolliert zu haben. Hierzu kann es eine einfache Möglich- keit geben, dass sich Vorgesetzte und Auf- traggeber einer solchen Haftung entle- digen können (zumindest strafrechtlich, wenn es dort um den persönlichen Schuld- vorwurf geht): Arbeitnehmer und Dienstleister werden - gel und Problemstellen zu melden. Dazu zählen etwa auch die Teppichkante oder Treppenstufe, über die ein Gast stolpert, auch wenn er sich nicht verletzt hat. Durch die Meldung aber erhält man die Information, dass es überhaupt eine gegebenenfalls bis dahin ungesehene Gefahrenstelle gibt, die leicht abzustel- len ist. Arbeitnehmer und Dienstleister werden angewiesen, in Zweifelsfällen auch mit- ten in der Nacht, den Vorgesetzten an- zurufen und um Rat zu fragen, bevor man aus falsch verstandener Zurückhal- tung einen Fehler macht. Ein Wort (noch) zum Brennpunkt-Thema dieser Ausgabe, Compliance. Sie steht für rechtskonformes Verhalten. Das Unternehmen gibt sich und seinen Mitarbeitern Regeln vor und zwar nicht nur bezogen auf gesetzliche Anforderungen, sondern oftmals auch mit Blick auf ethisches Verhalten. Compliance ist aber viel mehr als nur die Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen. Bild: iStockphoto/utah778